Die professionelle Zahnreinigung (PZR) entfernt Beläge und Verfärbungen, die mit der normalen Zahnbürste nicht erreichbar sind, und gilt als wichtiger Baustein der Zahngesundheitsvorsorge. Anders als der jährliche Kontrolltermin ist sie jedoch keine automatische Kassenleistung.

Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Die PZR zählt grundsätzlich nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Standardleistungen und muss in der Regel privat bezahlt werden. Manche gesetzlichen Krankenkassen bieten im Rahmen freiwilliger Bonusprogramme oder Satzungsleistungen einen Zuschuss an – Umfang und Höhe unterscheiden sich von Kasse zu Kasse und sollten direkt bei der eigenen Krankenkasse erfragt werden.

Wie Zahnzusatzversicherungen die PZR bezuschussen

Viele Zahnzusatztarife enthalten einen festen jährlichen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung, oft ein- oder zweimal pro Jahr und unabhängig vom Festzuschuss der Krankenkasse. Wer die PZR regelmäßig in Anspruch nimmt, kann diesen Baustein bei der Tarifauswahl besonders im Blick behalten – mehr zu den generellen Vergleichskriterien im Ratgeber Worauf beim Vergleich achten.

Praxistipp: Nicht jeder Tarif mit hohem Erstattungssatz bei Zahnersatz bietet automatisch auch eine gute PZR-Erstattung. Wer die Zahnreinigung regelmäßig nutzt, sollte beide Werte getrennt vergleichen.

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Häufige Fragen

Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die professionelle Zahnreinigung?

In der Regel nicht als Standardleistung. Einzelne Kassen bieten im Rahmen von Bonusprogrammen oder Satzungsleistungen einen Zuschuss an, der sich von Kasse zu Kasse unterscheidet.

Wie oft übernehmen Zahnzusatzversicherungen die PZR?

Viele Tarife bezuschussen die PZR mit einem festen Betrag ein- oder zweimal pro Jahr. Höhe und Häufigkeit unterscheiden sich je nach Tarif.

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